Rechtsanwalt Dan Kaplan, geboren 1984 in Riga Lettland

Mit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft habe ich mich in Berlin anwaltlich selbstständig gemacht. Die fachliche Qualifikation zum Erwerb eines Fachanwaltstitels (Verwaltungsrecht) habe ich bereits erworben, darf jedoch erst nach dreijähriger Zulassung und Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer Berlin den Titel führen.

In der Hauptsache bearbeite ich Fälle des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere auch des Verkehrsunfallrechts sowie des Gesellschaftsrechts. Daneben bearbeite ich Mandate, bei denen meine speziellen Kenntnisse des Verwaltungsrechts notwendig sind.  

Da ich neben der deutschen Sprache auch Englisch, Hebräisch und (muttersprachlich) Russisch spreche, haben meine Fälle nicht selten auch einen internationalen Bezug.

Bei meiner Tätigkeit hilft mir natürlich, dass ich fremdsprachige Texte (Urkunden, Verträge usw.) lesen kann. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass vor allem der persönliche Kontakt durch einen Anruf oder eine E-Mail sehr hilfreich ist. Dies gilt etwa für den Kontakt zur Botschaft, Unternehmen im Ausland und ausländischen Behörden.

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