Eines meiner Haupttätigkeiten als Anwalt in Berlin ist das Verwaltungsrecht.
Egal, ob Fragen des
- Baurechts,
- Beamtenrechts (z.B. bei einer sog. Konkurrentenklage),
- des Hochschulrechts (insbesondere Fragen der Hochschulzulassung),
- des Schulrechts,
- des Fahrerlaubnisrechts,
- des Prüfungsrechts,
- des Staatsangehörigkeitsrechts (z.B. bei einer Einbürgerung) oder des
- Vergaberechts
eine Rolle spielen, stets sind die Besonderheiten des Verwaltungsrechts von Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das behördliche Verfahren, erst recht für ein u.U. erforderliches Gerichtsverfahren.
Bei Bescheiden sind Rechtsbehelfsfristen zu beachten, es ist erforderlich, dass die behördlichen Verfahrensakten eingesehen werden, es kann eine gerichtliche Eilentscheidung bzw. vorläufiger Rechtsschutz sinnvoll sein und es kann erforderlich werden, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss geprüft werden, ob und ab wann die Rechtsschutzversicherung für Ihr Anliegen eintrittspflichtig ist. Aus diesem Grund ziehe ich es auch vor, wenn ich die erforderlich werdende Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führe.
Zwar gilt im Verwaltungsrecht der sog. Amtsermittlungsgrundsatz. Stets ist jedoch zu beachten, dass Behörden und auch Gerichte einen sachlich fundierten Vortrag, eine sorgfältige und eine der Rechtsprechung standhaltende Begründung verlangen. Es ist das jeweilige Landesrecht des zu beachten (z.B. ist zu prüfen, ob überhaupt ein Widerspruchverfahren durchzuführen ist) und es muss auch eingesehen werden, wie die Rechtsprechung des jeweiligen Bundeslandes eine bestimmte Rechtsfrage beurteilt.
Auch eine eindeutig rechtsfehlerhaft gewürdigte Prüfungsentscheidung kann man nicht erfolgreich angreifen, weil man sich „ungerecht behandelt“ fühlt.
Ein Widerspruch muss nicht einmal begründet werden. Gleichwohl ist schon im behördlichen Verfahren die anwaltliche Vertretung hilfreich. So – und nur so – wird die Behörde gezwungen sich eingehend mit dem Vorbringen des Widerspruchsführers auseinanderzusetzen. Unterbleibt dies durch die Behörde im Widerspruchsverfahren gleichwohl, hat man nicht selten seine Ausgangsposition im späteren gerichtlichen Verfahren wesentlich verbessert.
Meine anwaltliche Beratung, die behördliche und gerichtliche Vertretung in Berlin und auch außerhalb von Berlin biete ich Ihnen gerne an.
Die verkehrsrechtliche Unfallbearbeitung ist eines der Haupttätigkeitsfelder meiner anwaltlichen Tätigkeit in Berlin.
Aus einem alltäglichen Unfall kann schnell ein komplizierter Rechtsstreit werden. Ein Verkehrsunfallprozess wird nicht durch eine glänzende Rede im Gerichtssaal gewonnen. Der Rechtsstreit wird durch solide Vorarbeit, gute Argumentation und mit dem Blick für das entscheidende Detail gewonnen oder – besser noch – vermieden. Hierbei gilt es, soweit vorhanden, die polizeiliche Unfallakte anzufordern, sorgfältig auszuwerten und mit den beteiligten Versicherungen (der gegnerischen Haftpflichtversicherung, u.U. der eigenen Haft-und Vollkaskoversicherung) Kontakt aufzunehmen und die Ansprüche des Mandanten zeitnah zu durchzusetzen.
Gerne kooperiere ich hierbei mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Dr. Satanowsky in Berlin.
Wenn ein Unfall vermeintlich „eindeutig“ ist, scheuen sich viele anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird meist nicht bedacht, dass entstehende Anwaltskosten Teil des durch den Unfall erlittenen Schadens sind und daher von der Gegenseite zu tragen sind.
Wenn schon von vornherein absehbar ist, dass die Unfallregulierung kontrovers verläuft, sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, zumal wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.
Auch bei dem anfangs „eindeutigen“ Unfall kann eine Haftungsquote im Raum stehen, es stellt sich die Frage, ob die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wird und wie sich das auf die verbleibenden Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung auswirkt (das sog. Quotenvorrecht).
Naturgemäß habe ich auch häufig mit Verkehrsunfällen im Ausland und mit Verkehrsunfällen mit Auslandsberührung zu tun. Bei letzteren ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. einzuschalten.
Selbstständigkeit in Berlin?!
Wer sich selbständig machen will, der muss zahlreiche Einzelheiten beachten, um mit seinem Neuanfang nicht aus Rechtsgründen zu scheitern.
Es ist schon bei der Unternehmensgründung entscheidend, dass die optimale Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Dies gilt erst recht, wenn an dem Unternehmen mehrere Personen beteiligt sind, die u.U. auch verschiedene Mengen an Kapital oder Sachgütern (z.B. ein Kfz) zur gemeinsamen Existenzgründung beisteuern.
Zur Gründung eines erfolgreichen Startups ist gegenüber finanzierenden Banken neben einer innovativen Idee und eines realistischen Businessplans in jedem Fall auch die geplante rechtliche Grundlage des zu gründenden Unternehmens für eine Bank ein entscheidendes Kriterium, wenn es um die Frage geht, ob ein Vorhaben unterstützt wird oder nicht.
Banken lassen sich in der Regel die Verträge eines zu gründenden Unternehmens vorlegen. Gleiches gilt i.ü. auch für den Vermieter von Gewerberäumen.
Meine Erfahrung zeigt, dass es riskant ist, sich hierbei auf „copy & paste“ – Lösungen aus dem Internet zu verlassen.
Meine Rechtsberatung, die Fertigung von Gesellschaftsverträgen, die Aufklärung über Risiken, Haftungsfallen, Fragen zur Geschäftsführerhaftung, die Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschafter (Vollmachten und deren Begrenzungen/Arbeitsverträge), die Begleitung in der Startphase gegenüber Behörden, Analyse von Miet-, Leasing- und Pachtverträgen u.v.m. biete ich Ihnen gerne an.