Eines meiner Haupttätigkeiten als Anwalt in Berlin ist das Verwaltungsrecht.

Egal, ob Fragen des

  • Baurechts,
  • Beamtenrechts (z.B. bei einer sog. Konkurrentenklage),
  • des Hochschulrechts (insbesondere Fragen der Hochschulzulassung),
  • des Schulrechts,
  • des Fahrerlaubnisrechts,
  • des Prüfungsrechts,
  • des Staatsangehörigkeitsrechts (z.B. bei einer Einbürgerung) oder des
  • Vergaberechts

eine Rolle spielen, stets sind die Besonderheiten des Verwaltungsrechts von Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das behördliche Verfahren, erst recht für ein u.U. erforderliches Gerichtsverfahren.

Bei Bescheiden sind Rechtsbehelfsfristen zu beachten, es ist erforderlich, dass die behördlichen Verfahrensakten eingesehen werden, es kann eine gerichtliche Eilentscheidung bzw. vorläufiger Rechtsschutz sinnvoll sein und es kann erforderlich werden, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss geprüft werden, ob und ab wann die Rechtsschutzversicherung für Ihr Anliegen eintrittspflichtig ist. Aus diesem Grund ziehe ich es auch vor, wenn ich die erforderlich werdende Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führe.

Zwar gilt im Verwaltungsrecht der sog. Amtsermittlungsgrundsatz. Stets ist jedoch zu beachten, dass Behörden und auch Gerichte einen sachlich fundierten Vortrag, eine sorgfältige und eine der Rechtsprechung standhaltende Begründung verlangen. Es ist das jeweilige Landesrecht des zu beachten (z.B. ist zu prüfen, ob überhaupt ein Widerspruchverfahren durchzuführen ist) und es muss auch eingesehen werden, wie die Rechtsprechung des jeweiligen Bundeslandes eine bestimmte Rechtsfrage beurteilt.

Auch eine eindeutig rechtsfehlerhaft gewürdigte Prüfungsentscheidung kann man nicht erfolgreich angreifen, weil man sich „ungerecht behandelt“ fühlt.

Ein Widerspruch muss nicht einmal begründet werden. Gleichwohl ist schon im behördlichen Verfahren die anwaltliche Vertretung hilfreich. So – und nur so – wird die Behörde gezwungen sich eingehend mit dem Vorbringen des Widerspruchsführers auseinanderzusetzen. Unterbleibt dies durch die Behörde im Widerspruchsverfahren gleichwohl, hat man nicht selten seine Ausgangsposition im späteren gerichtlichen Verfahren wesentlich verbessert.

Meine anwaltliche Beratung, die behördliche und gerichtliche Vertretung in Berlin und auch außerhalb von Berlin biete ich Ihnen gerne an. 

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