Die verkehrsrechtliche Unfallbearbeitung ist eines der Haupttätigkeitsfelder meiner anwaltlichen Tätigkeit in Berlin.

Aus einem alltäglichen Unfall kann schnell ein komplizierter Rechtsstreit werden. Ein Verkehrsunfallprozess wird nicht durch eine glänzende Rede im Gerichtssaal gewonnen. Der Rechtsstreit wird durch solide Vorarbeit, gute Argumentation und mit dem Blick für das entscheidende Detail gewonnen oder – besser noch – vermieden. Hierbei gilt es, soweit vorhanden, die polizeiliche Unfallakte anzufordern, sorgfältig auszuwerten und mit den beteiligten Versicherungen (der gegnerischen Haftpflichtversicherung, u.U. der eigenen Haft-und Vollkaskoversicherung) Kontakt aufzunehmen und die Ansprüche des Mandanten zeitnah zu durchzusetzen.

Gerne kooperiere ich hierbei mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Dr. Satanowsky in Berlin.

Wenn ein Unfall vermeintlich „eindeutig“ ist, scheuen sich viele anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird meist nicht bedacht, dass entstehende Anwaltskosten Teil des durch den Unfall erlittenen Schadens sind und daher von der Gegenseite zu tragen sind.

Wenn schon von vornherein absehbar ist, dass die Unfallregulierung kontrovers verläuft, sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, zumal wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.

Auch bei dem anfangs „eindeutigen“ Unfall kann eine Haftungsquote im Raum stehen, es stellt sich die Frage, ob die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wird und wie sich das auf die verbleibenden Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung auswirkt (das sog. Quotenvorrecht).

Naturgemäß habe ich auch häufig mit Verkehrsunfällen im Ausland und mit Verkehrsunfällen mit Auslandsberührung zu tun. Bei letzteren ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. einzuschalten.

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